Die erste Steuererklärung mit Baby: Finanzielle Vorteile im Überblick
Häufige Fragen
Die Ankunft Ihres Babys bringt viele wunderbare Veränderungen mit sich, die oft auch finanzielle Fragen aufwerfen. Mit der ersten gemeinsamen Steuererklärung als Familie können Sie sich viele Ausgaben vom Staat erstatten lassen. Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine einfache Orientierung, welche Freibeträge und absetzbaren Kosten im ersten Lebensjahr relevant sind.
Grundlagen zur Familienbesteuerung
Das deutsche Steuerrecht bietet Familien verschiedene Entlastungen an, um den finanziellen Mehraufwand im Alltag abzufedern. Im Zentrum steht dabei die sogenannte Günstigerprüfung durch das Finanzamt. Das Amt prüft bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung automatisch, ob das monatlich ausgezahlte Kindergeld oder der jährliche steuerliche Kinderfreibetrag für Sie finanziell vorteilhafter ist. Um diese Prüfung anzustoßen, fügen Sie Ihrer Steuererklärung einfach die Anlage Kind bei.
Ein weiterer sehr wichtiger Punkt im ersten Lebensjahr ist das Elterngeld. Diese staatliche Leistung ist an sich steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet konkret, dass das bezogene Elterngeld Ihren persönlichen Steuersatz erhöht, der dann auf Ihr restliches, steuerpflichtiges Einkommen angewendet wird. Aus diesem Grund ist die Abgabe einer Steuererklärung in der Regel verpflichtend, sobald Sie im Kalenderjahr mehr als vierhundertzehn Euro an Lohnersatzleistungen wie dem Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bezogen haben.
Manche Familien haben im ersten Jahr auch ungeplante medizinische Ausgaben. Wenn Sie gesundheitliche Bedenken bei Ihrem Baby haben, wenden Sie sich immer an Ihre Kinderärztin oder Ihren Kinderarzt. Bestimmte ärztlich verordnete Behandlungen, spezielle Therapien oder Medikamente, die die Krankenkasse nicht vollständig übernimmt, können Sie unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben und so Ihre Steuerlast senken.
Praktische Tipps für die erste Steuererklärung
Hier finden Sie konkrete Ansatzpunkte, um Ihre Steuerlast im ersten Lebensjahr Ihres Kindes effektiv zu reduzieren.
Betreuungskosten absetzen
Auch wenn Ihr Kind noch sehr klein ist, fallen vielleicht schon erste Betreuungskosten an. Ausgaben für eine Tagesmutter, eine Krippe, eine Nanny oder einen Babysitter können Sie zu einem großen Teil als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt erkennt bis zu zwei Drittel dieser Kosten an. Wichtig ist dabei, dass Sie ordentliche Rechnungen vorliegen haben und die Beträge überweisen, da Barzahlungen generell nicht akzeptiert werden.
Krankheitskosten sammeln
Bewahren Sie alle Belege für Zuzahlungen in der Apotheke, für verordnete Therapien oder für Krankenhausaufenthalte rund um die Geburt sorgfältig auf. Wenn diese Kosten eine bestimmte, individuell berechnete Grenze überschreiten, wirken sie sich steuermindernd aus. Dazu zählen übrigens auch die Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen oder in die Klinik.
Haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen
Die Zeit mit einem Neugeborenen ist intensiv und oft kräftezehrend. Viele Familien holen sich in dieser Phase Unterstützung für den Haushalt. Wenn Sie eine Putzhilfe, einen Fensterputzer oder einen Gärtner offiziell beschäftigen, können Sie einen Teil dieser Lohnkosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Auch hier gilt die strikte Regel der unbaren Zahlung per Banküberweisung.
Umzugskosten prüfen
Oft reicht der Platz in der alten Wohnung mit dem Familienzuwachs nicht mehr aus. Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen. Bei einem rein privaten Umzug lassen sich zumindest die reinen Arbeitskosten für die beauftragte Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung eintragen.
Steuerklassenwechsel überdenken
Für verheiratete Paare kann es sinnvoll sein, die Steuerklassen nach der Geburt anzupassen. Zwar ändert dies nichts an der tatsächlichen Jahressteuer, die Sie am Ende zahlen, aber es beeinflusst Ihr monatliches Nettoeinkommen. Eine kluge Aufteilung hilft Ihnen, im Alltag mehr Liquidität für die laufenden Bedürfnisse Ihrer Familie zur Verfügung zu haben.
Zulagen für die Altersvorsorge sichern
Wenn Sie einen Riestervertrag haben, steht Ihnen mit der Geburt Ihres Kindes eine zusätzliche Kinderzulage zu. Diese wird nicht direkt über die Einkommensteuererklärung ausgezahlt, sondern über Ihren Anbieter beantragt. Dennoch ist sie ein wichtiger finanzieller Baustein, den Sie im ersten Lebensjahr nicht vergessen dürfen.
Häufige Fragen zur Steuererklärung mit Baby
Muss ich wegen des Elterngeldes Steuern nachzahlen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Durch den Progressionsvorbehalt steigt der Steuersatz für Ihr reguläres Einkommen. Je nach gewählter Steuerklasse und weiteren absetzbaren Kosten kann es zu einer Nachzahlung kommen, in vielen Fällen berechnet das Finanzamt aber auch eine Erstattung.
Lohnt sich der Aufwand auch ohne hohe Sonderausgaben?
Ja, in den allermeisten Fällen ist das so. Allein durch die Anlage Kind sichern Sie sich die automatische Günstigerprüfung für den Kinderfreibetrag. Zudem können Sie oft allgemeine Pauschalen nutzen, die Ihre Steuerlast ganz automatisch senken, ohne dass Sie jeden Beleg einzeln einreichen müssen.
Wer trägt das Kind auf der Lohnsteuerkarte ein?
Nach der Geburt und der offiziellen Anmeldung beim Standesamt wird das Kind meist automatisch bei beiden Elternteilen mit einem halben Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuermerkmal hinterlegt. Unverheiratete Paare können die Aufteilung unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen auch individuell anpassen lassen.
Zusammenfassung
Die erste Steuererklärung mit Baby bietet viele wertvolle Möglichkeiten, die Haushaltskasse aufzubessern. Achten Sie besonders auf diese Punkte:
- Füllen Sie für Ihr Kind unbedingt die Anlage Kind aus.
- Bewahren Sie Rechnungen für Betreuung, Haushaltshilfen und medizinische Zuzahlungen gut auf.
- Zahlen Sie absetzbare Dienstleistungen immer per Banküberweisung, niemals in bar.
- Beachten Sie die Regeln zum Progressionsvorbehalt beim Elterngeld und Mutterschaftsgeld.
- Beantragen Sie rechtzeitig mögliche Kinderzulagen für Ihre private Altersvorsorge.
- Holen Sie sich bei komplexen Fragen Unterstützung durch eine Lohnsteuerhilfe oder Steuerberatung.
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