Nachzahlung durch das Elterngeld: Entspannt auf den Progressionsvorbehalt vorbereiten
Häufige Fragen
Das erste Jahr mit Ihrem Baby bringt viele wunderbare Momente, aber auch einige bürokratische Aufgaben mit sich. Das Elterngeld ist eine große finanzielle Hilfe für junge Familien, doch bei der nächsten Steuererklärung wartet oft eine Überraschung in Form einer Steuernachzahlung. Wir erklären Ihnen ganz in Ruhe, wie der sogenannte Progressionsvorbehalt funktioniert und wie Sie sich als Familie entspannt darauf vorbereiten können.
Grundlagen: Was für Eltern wichtig ist
Viele Familien fragen sich, warum es überhaupt zu einer Steuernachzahlung kommt. Das Elterngeld selbst ist eine sogenannte Lohnersatzleistung. Das bedeutet schlichtweg: Es ist grundsätzlich steuerfrei. Sie zahlen auf das monatlich überwiesene Elterngeld also keine direkten Steuern an das Finanzamt.
Das Finanzamt wendet hier jedoch den sogenannten Progressionsvorbehalt an. Dieses Wort klingt kompliziert, das Prinzip dahinter ist aber gut verständlich. Das Finanzamt rechnet das erhaltene Elterngeld fiktiv zu Ihrem restlichen steuerpflichtigen Einkommen dazu, beispielsweise zum Gehalt Ihres Partners oder Ihrer Partnerin. Durch dieses höhere angenommene Gesamteinkommen steigt der persönliche Steuersatz der Familie.
Dieser neue, höhere Steuersatz wird dann auf das tatsächlich zu versteuernde Einkommen angewendet. Da unter dem Jahr die Lohnsteuer meist mit einem niedrigeren Steuersatz vom Arbeitgeber abgeführt wurde, fehlt am Ende des Jahres oft ein gewisser Betrag in der Steuerkasse. Das führt dann zu der gefürchteten Nachzahlung. Es ist völlig verständlich, wenn dieses Thema zunächst unübersichtlich wirkt. Wichtig ist nur zu verinnerlichen: Das Elterngeld erhöht den Steuersatz für das restliche Familieneinkommen. Wenn Sie dieses Prinzip kennen, können Sie vorausschauend planen und finanzielle Engpässe vermeiden.
Praktische Tipps für die Vorbereitung
Mit ein wenig Vorbereitung verliert die Steuererklärung im Elterngeldbezug ihren Schrecken. Hier sind konkrete Schritte, die viele Familien erfolgreich anwenden.
Einen finanziellen Puffer anlegen
Legen Sie von Beginn an jeden Monat einen kleinen Betrag vom Elterngeld auf ein separates Tagesgeldkonto. Manche Eltern reservieren pauschal zehn bis fünfzehn Prozent des Elterngeldes für eine mögliche Steuernachzahlung. So wächst der Puffer ganz nebenbei, und das Geld ist sicher verwahrt, wenn das Finanzamt sich meldet.
Kostenlose Steuerrechner nutzen
Im Internet finden Sie zahlreiche kostenlose Rechner zum Progressionsvorbehalt. Wenn Sie dort das erwartete Elterngeld und das Gehalt des arbeitenden Elternteils eingeben, erhalten Sie eine grobe Schätzung der möglichen Nachzahlung. Diese Summe gibt Ihnen eine gute Orientierung für Ihren monatlichen Sparbetrag.
Ausgaben sammeln und absetzen
Sie können die Steuernachzahlung abmildern, indem Sie alle steuerlich relevanten Ausgaben sorgfältig dokumentieren. Sammeln Sie Belege für Handwerkerkosten, Spenden, Krankheitskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch Ausgaben rund um die Geburt, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastungen oft steuerlich geltend gemacht werden.
Die Abgabefrist im Blick behalten
Wer in einem Kalenderjahr mehr als 410 Euro Elterngeld bezieht, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Notieren Sie sich die Abgabefrist frühzeitig im Kalender. Wenn Sie die Erklärung rechtzeitig einreichen, vermeiden Sie unnötige Verspätungszuschläge und haben den Kopf schneller wieder frei für Ihr Kind.
Hilfe bei Profis suchen
Das Steuerrecht ist komplex, und im ersten Jahr mit Baby fehlt oft die Energie, sich tief in die Materie einzuarbeiten. Ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung kann Ihnen viel Arbeit abnehmen. Die Fachleute wissen genau, welche Freibeträge Ihrer Familie zustehen und wie Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen.
Stress reduzieren und Hilfe holen
Finanzielle Themen und bürokratische Hürden können im ohnehin dichten Babyalltag schnell zu Stress führen. Wenn Sie merken, dass Ihnen die Sorgen um Geld oder die neue familiäre Situation über den Kopf wachsen, zögern Sie nicht, Ihre Kinderärztin oder Ihren Kinderarzt anzusprechen. In der Praxis gibt es oft wertvolle Kontakte zu Familienberatungsstellen, die Ihnen den Rücken stärken und bei Anträgen helfen können.
Häufige Fragen
Müssen wir zwingend eine Steuererklärung machen?
Ja. Sobald Sie im Kalenderjahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie dem Elterngeld erhalten haben, fordert das Finanzamt eine Steuererklärung. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Gilt der Progressionsvorbehalt auch beim Elterngeld Plus?
Ja, das Prinzip ist genau das gleiche. Da das Elterngeld Plus jedoch in geringeren monatlichen Beträgen über einen längeren Zeitraum ausgezahlt wird, fällt der Effekt auf den Steuersatz in einem einzelnen Kalenderjahr oft etwas geringer aus.
Trifft die Nachzahlung auch Alleinerziehende?
Das kommt auf die genaue Einkommenssituation an. Wenn Sie im Jahr des Elterngeldbezugs keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte haben, fällt in der Regel auch keine Nachzahlung an, da der erhöhte Steuersatz auf ein steuerpflichtiges Einkommen von null angewendet wird.
Zusammenfassung
- Das Elterngeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz für das restliche Einkommen.
- Dieses Prinzip nennt man Progressionsvorbehalt.
- Legen Sie am besten monatlich einen kleinen Puffer für mögliche Nachzahlungen zurück.
- Sammeln Sie alle Belege für außergewöhnliche Belastungen und Handwerkerkosten.
- Ab 410 Euro Elterngeld im Jahr ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht.
- Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe bei einem Lohnsteuerhilfeverein zu suchen.
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