Steuerklasse und Kinderfreibetrag: Was sich nach der Geburt ändert
Häufige Fragen
Die Geburt eines Kindes bringt viele wunderbare Veränderungen mit sich, aber auch einiges an Papierkram. Viele Eltern fragen sich, wie das Finanzamt vom neuen Familienmitglied erfährt und welche finanziellen Vorteile nun greifen. Hier erfahren Sie, wie die Themen Steuerklasse und Kinderfreibetrag funktionieren und wann ein Wechsel für Sie finanziell sinnvoll ist.
Wenn Ihnen der ganze Papierkram in den ersten Wochen zu viel wird, konzentrieren Sie sich zunächst auf das Wichtigste: das Ankommen als Familie und die ersten Termine bei Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt. Die Finanzen lassen sich oft auch noch wenige Wochen später in aller Ruhe regeln.
Grundlagen: Was für Eltern wichtig ist
Sobald Sie die Geburt Ihres Kindes beim Standesamt anmelden, beginnt ein automatischer Prozess. Das Standesamt meldet die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern. Ihr Kind erhält eine eigene Steueridentifikationsnummer, die Ihnen per Post zugeschickt wird. Gleichzeitig werden die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz ELStAM, automatisch aktualisiert. Das bedeutet, dass der Kinderfreibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerkt wird, ohne dass Sie dafür einen extra Antrag beim Finanzamt stellen müssen.
Es gibt in Deutschland zwei wesentliche Formen der finanziellen Unterstützung für Familien: das Kindergeld und den Kinderfreibetrag. Das Kindergeld beantragen Sie aktiv bei der Familienkasse. Es wird monatlich auf Ihr Konto ausgezahlt und hilft bei den laufenden Ausgaben. Der Kinderfreibetrag hingegen ist ein Betrag, auf den Sie keine Steuern zahlen müssen. Er wird nicht ausgezahlt, sondern verringert Ihre Steuerlast am Ende des Jahres.
Das Finanzamt prüft bei Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung automatisch, was für Ihre Familie vorteilhafter ist. Dieses Verfahren nennt sich Günstigerprüfung. Wenn die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag höher ausfällt als das Kindergeld, das Sie im Laufe des Jahres erhalten haben, zieht das Finanzamt das Kindergeld von der Steuerersparnis ab und erstattet Ihnen die Differenz. Für viele Familien mit durchschnittlichem Einkommen ist das Kindergeld die vorteilhaftere Variante. Bei einem höheren Haushaltseinkommen greift oft der Kinderfreibetrag.
Ein weiteres wichtiges Thema ist das Elterngeld. Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Elterngeld zu Ihrem regulären Einkommen hinzugerechnet wird, um den Steuersatz zu ermitteln. Dadurch kann der Steuersatz für Ihr restliches Einkommen steigen. Aus diesem Grund ist es ratsam, Rücklagen für eine mögliche Steuernachzahlung zu bilden.
Praktische Tipps für die Familienfinanzen
Die richtige Organisation der Finanzen hilft Ihnen, den Kopf frei für Ihr Kind zu haben. Hier sind einige konkrete Schritte, die Sie umsetzen können.
Steueridentifikationsnummer sicher aufbewahren: Wenige Wochen nach der Geburt erhalten Sie Post vom Bundeszentralamt für Steuern. Dieser Brief enthält die lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer Ihres Kindes. Bewahren Sie dieses Dokument gut auf. Sie benötigen diese Nummer für den Antrag auf Kindergeld und später auch, wenn Sie ein Sparkonto für Ihr Kind eröffnen möchten.
Steuerklasse prüfen und gegebenenfalls anpassen: Wenn Sie verheiratet sind, können Sie zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen wählen. Oft entscheiden sich Paare für die Kombination drei und fünf, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Wenn das Elterngeld ausläuft und ein Partner in Teilzeit wieder anfängt zu arbeiten, lohnt sich oft ein Blick auf die Kombination vier und vier. Die Kombination vier und vier mit Faktor ist eine weitere Möglichkeit, bei der die Steuerlast sehr genau auf beide Partner verteilt wird. Das verhindert oft größere Steuernachzahlungen.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nutzen: Wenn Sie Ihr Kind alleine erziehen, steht Ihnen die Steuerklasse zwei zu. Diese Steuerklasse beinhaltet den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Er senkt Ihre monatliche Steuerlast spürbar. Den Wechsel in die Steuerklasse zwei können Sie direkt beim Finanzamt beantragen, sobald Sie mit Ihrem Kind an einer eigenen Adresse gemeldet sind.
Kindergeld frühzeitig beantragen: Das Kindergeld ist die Basis für viele weitere finanzielle Schritte. Beantragen Sie es zeitnah nach der Geburt bei der zuständigen Familienkasse. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Das Finanzamt geht bei der Steuererklärung immer davon aus, dass Sie Anspruch auf Kindergeld haben, unabhängig davon, ob Sie es tatsächlich beantragt haben. Ein rechtzeitiger Antrag sichert Ihnen also Ihr Geld.
Jährliche Steuererklärung abgeben: Wenn Sie Elterngeld beziehen, sind Sie gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Auch ohne diese Pflicht lohnt sich die Abgabe für Familien fast immer. Nur durch die Steuererklärung führt das Finanzamt die Günstigerprüfung durch. Zudem können Sie viele familienspezifische Kosten, wie etwa Betreuungskosten in späteren Jahren, steuerlich geltend machen.
Rücklagen für mögliche Nachzahlungen bilden: Der bereits erwähnte Progressionsvorbehalt beim Elterngeld führt bei vielen Familien zu einer Steuernachzahlung. Es ist hilfreich, von Anfang an einen kleinen monatlichen Betrag zur Seite zu legen. So erleben Sie im Folgejahr keine unangenehme Überraschung, wenn der Steuerbescheid im Briefkasten liegt.
Häufige Fragen
Muss ich den Kinderfreibetrag selbst beim Finanzamt beantragen? Nein, das ist nicht nötig. Sobald Ihr Kind beim Standesamt gemeldet ist, wird der Freibetrag automatisch als elektronisches Merkmal hinterlegt. Die endgültige Verrechnung passiert automatisch über die jährliche Steuererklärung.
Wann lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse nach der Geburt? Ein Wechsel ist oft dann sinnvoll, wenn sich das Einkommensverhältnis der Partner ändert. Das passiert häufig, wenn der Bezug von Elterngeld endet und ein Partner in Teilzeit arbeitet. Eine Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein kann hier Klarheit bringen.
Warum muss ich Steuern nachzahlen, obwohl das Elterngeld steuerfrei ist? Das liegt am Progressionsvorbehalt. Das Elterngeld erhöht den Steuersatz für Ihr restliches, regulär verdientes Einkommen. Dadurch werden auf das Erwerbseinkommen mehr Steuern fällig, was oft zu einer Nachzahlung führt.
Zusammenfassung
Die wichtigsten Punkte rund um das Thema Steuern nach der Geburt im Überblick:
- Das Standesamt meldet die Geburt automatisch an die Steuerbehörden.
- Der Kinderfreibetrag wird als elektronisches Merkmal vermerkt.
- Die Familienkasse zahlt das Kindergeld nach Ihrem Antrag monatlich aus.
- Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für Sie besser ist.
- Das Elterngeld ist steuerfrei, kann aber durch den Progressionsvorbehalt zu Steuernachzahlungen führen.
- Ein Wechsel der Steuerklasse kann sinnvoll sein, wenn sich das Einkommen nach der Elternzeit verändert.
- Alleinerziehende profitieren von der Steuerklasse zwei mit einem speziellen Entlastungsbetrag.
Mit einem Sternchen (*) gekennzeichnete Links sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Link klickst und über diesen einkaufst, erhalten wir eine Provision. Für dich verändert sich der Preis nicht.
Personalisierte Tipps für Ihr Kind?
easykiddo passt alle Inhalte an das Alter Ihres Kindes an – kostenlos.
Kostenlos starten