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Testament und Erbe: So sichern Sie Ihr Kind für die Zukunft ab

Häufige Fragen

Wenn ein Kind in unser Leben tritt, wächst oft der Wunsch nach Sicherheit und Vorsorge für alle Eventualitäten. Ein Testament und eine gute Nachlassplanung helfen dabei, die Zukunft der Familie finanziell und rechtlich verlässlich zu gestalten. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Vermögen schützen und erste wichtige Schritte ganz in Ruhe gehen können.

Grundlagen der gesetzlichen Erbfolge und Nachlassplanung

Viele Familien gehen davon aus, dass der überlebende Partner bei einem Todesfall automatisch alles erbt. Die gesetzliche Erbfolge sieht jedoch vor, dass Ehepartner und Kinder eine sogenannte Erbengemeinschaft bilden. Das bedeutet, dass Ihr Kind von Anfang an einen festen Anteil am Vermögen erbt. Da minderjährige Kinder ihr Erbe noch nicht selbst verwalten können, greift hier oft der Staat ein. Das zuständige Familiengericht wacht darüber, dass das Vermögen des Kindes sicher angelegt wird.

Für den überlebenden Elternteil kann diese Situation im Alltag große Hürden mit sich bringen. Wenn beispielsweise eine gemeinsame Immobilie existiert, gehört ein Teil davon plötzlich dem Kind. Der verbleibende Partner kann das Haus dann nicht mehr ohne die Zustimmung des Familiengerichts verkaufen oder umbauen. Ein Testament bietet hier eine wunderbare Möglichkeit, solche komplexen Situationen zu vermeiden. Sie können darin genau festlegen, wer im Ernstfall das Vermögen verwaltet und wie der überlebende Partner finanziell handlungsfähig bleibt.

Besonders für unverheiratete Paare ist ein Testament ein ganz entscheidender Schritt. Ohne eine schriftliche Verfügung hat der unverheiratete Partner kein gesetzliches Erbrecht. Das gesamte Vermögen geht in diesem Fall direkt an das Kind über. Das Familiengericht bestellt dann unter Umständen einen Ergänzungspfleger für die Vermögensverwaltung. Mit einem klar formulierten Testament schützen Sie also nicht nur Ihr Kind, sondern auch Ihren Partner oder Ihre Partnerin vor unerwarteten finanziellen Belastungen.

Praktische Tipps für die ersten Schritte

Der Gedanke an das eigene Testament fühlt sich anfangs oft schwer an. Wenn Sie die Aufgabe jedoch in kleine Schritte unterteilen, wird sie gut machbar und bringt am Ende ein großes Gefühl der Erleichterung.

Eine Sorgerechtsverfügung verfassen

Neben den Finanzen ist die Frage der Fürsorge besonders wichtig. In einer Sorgerechtsverfügung legen Sie fest, wer sich um Ihr Kind kümmern wird, falls beide Elternteile ausfallen. Viele Eltern wählen hierfür enge Freunde oder Verwandte, die eine liebevolle Bindung zum Kind haben. Besprechen Sie diesen Wunsch offen mit den betreffenden Personen, um sicherzugehen, dass sie diese verantwortungsvolle Aufgabe im Ernstfall auch annehmen möchten.

Das Testament formal richtig aufsetzen

Ein Testament ist nur gültig, wenn es bestimmte Formvorschriften erfüllt. Sie können es entweder komplett handschriftlich verfassen und mit Datum sowie Ihrer Unterschrift versehen. Alternativ können Sie den Weg über ein Notariat wählen. Ein notarielles Testament kostet zwar eine Gebühr, bietet aber rechtliche Sicherheit und ersetzt später oft den teuren Erbschein. Für Ehepaare bietet sich ein gemeinschaftliches Testament an, bei dem sich die Partner zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen und das Kind als Schlusserben benennen.

Besondere gesundheitliche Bedürfnisse absichern

Falls Ihr Kind gesundheitliche Besonderheiten oder chronische Erkrankungen hat, entstehen oft zusätzliche Sorgen um die zukünftige Versorgung. Sprechen Sie in diesem Fall unbedingt mit Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin. Diese medizinischen Fachkräfte können Ihnen helfen, den langfristigen Pflegebedarf und mögliche therapeutische Maßnahmen realistisch einzuschätzen. Mit diesem Wissen können Sie im Testament gezielt finanzielle Mittel für Therapien oder besondere Hilfsmittel zweckgebunden zurücklegen.

Eine Risikolebensversicherung prüfen

Ein Testament regelt die Verteilung des vorhandenen Vermögens. Um jedoch sicherzustellen, dass überhaupt genug Geld für den Lebensunterhalt und die Ausbildung Ihres Kindes da ist, lohnt sich oft eine Risikolebensversicherung. Diese Versicherung zahlt im Todesfall eine feste Summe aus. Sie ist besonders wichtig, wenn Sie Kredite abzahlen oder das Familieneinkommen stark von einer Person abhängt.

Den digitalen Nachlass regeln

In unserer heutigen Zeit besitzen wir alle unzählige Online-Konten, Abonnements und digitale Verträge. Legen Sie eine Liste mit Ihren wichtigsten Zugangsdaten an und bewahren Sie diese sicher auf. Sie können in Ihrem Testament auch eine Vertrauensperson bestimmen, die sich explizit um die Löschung oder Weiterführung Ihrer digitalen Profile kümmern darf.

Dokumente sicher und auffindbar aufbewahren

Das beste Testament hilft nur, wenn es im Ernstfall auch gefunden wird. Bewahren Sie das Original an einem sicheren Ort auf, den Ihre Angehörigen kennen. Noch sicherer ist die amtliche Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht. Gegen eine einmalige Gebühr wird Ihr Testament dort hinterlegt und automatisch im Zentralen Testamentsregister erfasst. So ist garantiert, dass Ihr letzter Wille im Todesfall auch wirklich eröffnet wird.

Häufige Fragen

Können wir unser Testament später noch ändern?

Ja, Sie können ein handschriftliches Testament jederzeit anpassen oder neu schreiben. Vernichten Sie in diesem Fall einfach das alte Dokument. Auch ein notarielles Testament können Sie widerrufen, indem Sie es aus der amtlichen Verwahrung zurückholen. Es ist sogar sehr ratsam, das Testament alle paar Jahre zu überprüfen, um es an neue Lebenssituationen anzupassen.

Was ist ein Testamentsvollstrecker und brauchen wir das?

Ein Testamentsvollstrecker ist eine von Ihnen benannte Person, die sich nach Ihrem Tod um die Abwicklung des Erbes kümmert. Bei minderjährigen Kindern ist dies sehr sinnvoll. Der Testamentsvollstrecker verwaltet das Erbe für Ihr Kind treuhänderisch, bis es ein von Ihnen festgelegtes Alter erreicht hat, zum Beispiel das fünfundzwanzigste Lebensjahr. So verhindern Sie, dass Ihr Kind an seinem achtzehnten Geburtstag plötzlich über große Summen verfügt, ohne die nötige Reife dafür zu haben.

Können Großeltern direkt an das Enkelkind vererben?

Viele Großeltern möchten direkt für die Ausbildung der Enkelkinder vorsorgen. Auch hier ist ein Testament der Großeltern der beste Weg. Sie können dem Enkelkind ein Vermächtnis zuwenden und gleichzeitig festlegen, dass die Eltern dieses Geld bis zur Volljährigkeit verwalten. Alternativ können sie auch hierfür einen Testamentsvollstrecker einsetzen.

Zusammenfassung

  • Die gesetzliche Erbfolge macht Kinder oft schon früh zu Miteigentümern, was die Handlungsfähigkeit des überlebenden Partners einschränken kann.
  • Ein Testament sichert den Partner ab und schützt das Familienvermögen.
  • Unverheiratete Paare benötigen zwingend ein Testament, um sich gegenseitig abzusichern.
  • Mit einer Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie, wer Ihr Kind im Ernstfall liebevoll betreut.
  • Die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht garantiert, dass Ihr Testament sicher gefunden wird.
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